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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen der Raulff-Hotels OHG

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Raulff-Hotels OHG (im folgenden Hotel genannt):

I. Vertragsabschluß, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines Angebotes des Hotels durch den Kunden.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner mit allen Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Jeder Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten
3. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Kunden durch Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen.
4. Wird die Vertragauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, wird sich das Hotel bemühen, das/die Zimmer weiterzuvermieten. Ist dem Hotel dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Logispreises für den vertraglichen Zeitraum abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig.

Diese ersparten Aufwendungen betragen erfahrungsgemäß

bei Übernachtungen mit Frühstück ./.20%,
bei Übernachtungen mit Halbpension./. 30%,
bei Übernachtungen mit Vollpension./. 40%.
Die Regelung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
Es gelten je Buchung folgende Stornobedingungen:

bis 35 Tage vor Reisebeginn = 10%
vom 34. bis 22. Tag = 20%
vom 21. bis 15. Tag = 30%
vom 14. bis 7. Tag = 50%
ab 6. Tag = 60%
am Tag des Reisebeginns, bei Nichtantritt bzw. bei Stornierung nach Reisebeginn = 80%
Dem Kunden wird natürlich eingeräumt, dem Hotel nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels
6. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden können. Ist der Rücktritt des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Information zu unserer Online-Buchungsmaske - Pflichtinformation nach Verordnung(EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und weiterführende Informationen steht Ihnen folgende Stelle der Europäischen Kommission zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

II. Anreise, Aufenthalt und Abreise

1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11.00 Uhr, kann das Hotel bei einer zur Verfügungstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
4. Reserviert der Kunde nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Hotelzimmer und/oder Räumlichkeiten erheben. Der Kunde erwirbt nur einen Anspruch auf die entsprechend zugesagte Kategorie.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die StVO.
6. Alle Hotels der Raulff-Hotels OHG sind Nichtraucherhotels. Das Rauchen in den Zimmern, auf dem Balkon und in den öffentlichen Bereichen stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € geahndet wird. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am selben Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut dem tagesaktuellen Hoteltarif in Rechnung gestellt.

III. Vertrag über andere vereinbarte Leistungen

Bei anderen bestellten Leistungen wie Raummieten und/oder vereinbarten Umsätzen von Speisen und Getränken – z.B. bei Veranstaltungen- gelten nachstehende Bedingungen:

1. Der Kunde hat dem Hotel spätestens zwei Werktage vor der Leistungserbringung die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde gemäß der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird nach dieser Teilnehmerzahl abgerechnet.
2. Rücktritt vom Vertrag: Gastronomische Leistungen können bis 15 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Zimmer berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung sind bei einem Rücktritt vom Besteller die vereinbarte Raummiete und der Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes zu zahlen. Der entgangene Umsatz wird berechnet nach dem Preis der vorausbestellten Speisen bzw. nach dem Mindestmenupreis im Haus, sofern kein Menu vorausbestellt wurde. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sind die vereinbarte Raummiete und 75% des entgangenen Umsatzes vom Besteller zu zahlen.

IV. Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort

1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Kunden.
2. Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im voraus bei Anreise des Kunden im Hotel zu verlangen. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt (im Sinne von § 286 Abs. 3, Satz 1 BGB) spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.

V. Fremdleistungen

Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

Einzelne Angebote der Arrangements oder Festtagswochen können Änderungen unterliegen. Bei Änderungen ist das Hotel bemüht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Sollte eine durch das Hotel im Rahmen eines Arrangements angebotene Leistung Dritter nicht erbracht werden können, wird diese Leistung im Paket nicht berechnet. Werden von uns angebotene Termine durch den Gast nicht in Anspruch genommen, gilt die Leistung als erbracht.

VI. Haftung / Verjährung

1. Das Hotel haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen das Hotel als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich und grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
3. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
4. Die Aufbewahrung von Wertsachen kann im Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
5. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen durch Dritte an einem auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt die Betriebs- und Verkehrssicherheitspflicht des Hotels, für entsprechende Schäden wird die Haftung übernommen.

VII. Schwimmbad- und Saunanutzung

Die Nutzung von Schwimmbad und Sauna ist für die Hotelgäste kostenfrei, ohne finanziellen Ausgleich bei Nichtnutzung oder Schließung jeglicher Art.

VIII. Ergänzende Sonderregelung zu Ziffer I bis zum 31.12.2021 (Anreisetag maßgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und höherer Gewalt

1. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) das Hotel in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Hotel verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für das Hotel geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass das Hotel aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Hotel entschädigungsfrei berechtigt, sein Hotelangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies dem Hotel nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurücktreten.

2. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast sein Zimmer unabhängig von den Staffelungen aus Ziffer I Nr. 4 kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es dem Gast aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.

3. Ziffer I Nr. 1 bis 7 gelten unverändert fort, soweit der Rücktritt des Gastes nicht aufgrund eines coronabedingten Umstands oder ähnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO erfolgt. Im Falle einer Widersetzung des Gastes gegen die dem Hotel auferlegten Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten (z.B. Beherbergung nur mit gültigem Test-Nachweis) und einer damit einhergehenden Stornierung, wird dem Gast 50% des Reisepreises für den Rest der Buchung in Rechnung gestellt.

IX. Schlussbestimmungen

1. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz des Hotels zuständigen Gerichts vereinbart.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.